OLG Dresden: OP-Bericht muss ärztliche Behandlung nicht in allen Details festhalten

Das OLG Dresden hat entschieden, dass in einem Operationsbericht nicht alle Einzelheiten dokumentiert werden müssen, insbesondere wenn es um Details wie die Lagerung des Patienten geht.

14. Oktober 2024
  • Medizin
  • QM


In einem Beschluss vom 02.07.2024 (Az. 4 U 78/24) hat das OLG Dresden klargestellt, dass Operationsberichte nicht dazu dienen, jede Einzelheit der ärztlichen Behandlung zu dokumentieren. Die Klägerin hatte Schadenersatzansprüche aufgrund eines behaupteten Lagerungsfehlers und daraus resultierender Nervenschäden bei einer Operation geltend gemacht, was jedoch vom Landgericht und später auch vom OLG abgewiesen wurde. Der Senat stellte infrage, ob überhaupt ein voll beherrschbares Risiko vorgelegen habe, betonte jedoch, dass dies für die Entscheidung unerheblich sei, da die technisch korrekte Lagerung des Patienten durch Zeugenaussagen und ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wurde. Die Klägerin führte an, dass im OP-Bericht der Einsatz von Schulterstützen nicht vermerkt sei, was auf deren Nichtverwendung hinweise. Der Sachverständige und das Gericht wiesen jedoch darauf hin, dass solche Lagerungsdetails nicht dokumentationspflichtig sind und der OP-Bericht nicht als lückenlose Grundlage für mögliche Haftungsansprüche gedacht ist. Dieses Urteil unterstreicht die Funktion des OP-Berichts, der eine zusammengefasste Darstellung der ärztlichen Maßnahmen, aber keine umfassende Protokollierung aller Details bieten soll…

Quelle:

kmh-medizinrecht.de


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