OLG Hamm: Keine Pflicht zur Aufklärung über alternative Zugänge bei Notfalloperationen
Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer laparoskopischen Notfalloperation keine Aufklärung über alternative gleichwertige Operationszugänge notwendig ist, da der Operateur die Methode wählen kann, die er am besten beherrscht.
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Mit Urteil vom 08.03.2024 (Az. 26 U 75/23) entschied das OLG Hamm, dass in Notfallsituationen keine detaillierte Aufklärung über verschiedene gleichwertige Operationszugänge erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wurde eine Patientin mit Verdacht auf ein akutes Abdomen in die Klinik eingeliefert und notfallmäßig laparoskopisch operiert. Während der Operation kam es zu einer Gefäßverletzung, woraufhin die Klägerin die initiale Befunderhebung, die Wahl der Operationsmethode und die mangelnde Aufklärung beanstandete. Der Sachverständige bestätigte, dass eine Sonografie aufgrund der Notfallsituation nicht notwendig war und der gewählte laparoskopische Zugang korrekt war. Der Senat folgte der Einschätzung, dass der Operateur im Notfall die Technik wählen darf, die er am besten beherrscht, ohne über alle möglichen Zugangswege aufklären zu müssen. Eine Ablehnung der vorgeschlagenen Methode durch den Patienten hätte den Eingriff verhindert, was in der vorliegenden Notfallsituation nicht im Interesse der Patientin gewesen wäre. Das Urteil unterstreicht die besonderen Bedingungen und Entscheidungen im Rahmen von Notfalloperationen…
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