OPS 2021: Aussetzung Prüfung Struktur- und Mindestmerkmale

22. Dezember 2020
  • Ökonomie
  • QM

Das BfArM hat die Liste der vorübergehend von der Prüfung ausgenommenen Struktur- und Mindestmerkmale bestimmter OPS-Kodes nach § 25 Absatz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für die OPS-Version 2021 veröffentlicht.

Grundlage dieser Liste ist § 25 KHG, der durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) neu geschaffen wurde und durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert wurde.

Quelle:

dimdi.de


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