OPS 8-98f: FoKA der DGfM lehnt vollständige Aberkennung bei einzelner Fehlleistung ab

Der FoKA der DGfM spricht sich gegen die vollständige Aberkennung des OPS 8-98f aus, wenn an einem einzelnen Behandlungstag eine Facharztvisite fehlt. Das Schlichtungsverfahren läuft…

23. Juni 2026
  • MD

Der Fachausschuss Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) positioniert sich klar gegen eine vollständige Aberkennung des OPS-Codes 8-98f, wenn an einem einzelnen Behandlungstag ein Mindestmerkmal nicht erfüllt wurde. Die DGfM-Stellungnahme ist eine direkte Reaktion auf ein laufendes Schlichtungsverfahren auf Bundesebene.

Auslöser ist ein konkreter Streitfall: An einem Behandlungstag fehlte die vorgeschriebene Visite durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin. Der OPS-Code 8-98f für die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung setzt ein Bündel an Struktur- und Mindestmerkmalen voraus und ist im DRG-System wirtschaftlich relevant.

Der FoKA argumentiert, dass die Komplexbehandlung keine unteilbare Leistung darstellt, sondern tagesbezogen mit Aufwandspunkten erfasst wird. Daraus folgt: Tage mit vollständig erfüllten Merkmalen bleiben unter OPS 8-98f abrechenbar. Für Tage mit unvollständiger Leistung ist auf den OPS-Code 8-980 auszuweichen, sofern dessen Kriterien erfüllt sind.

Das Gremium plädiert für eine praxisnahe Auslegung der Kodierregeln. In der Intensivmedizin seien durchgängige Idealbedingungen nicht immer realisierbar. Ein starres Verständnis der Mindestmerkmale bilde die klinische Realität unzureichend ab und könne zu erheblichen wirtschaftlichen Verzerrungen führen.

Quelle:
bibliomedmanager.de

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