Opt-In für elektronische Patientenakte (ePA) erforderlich?
Angesichts dessen sollte für die elektronische Patientenakte (ePA), als Gesundheitsdatenkonto, ebenfalls eine Opt-in-Regelung erforderlich sein
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Die gleichen Fragen wie bei einer Organspende müssen auch vor einer Datenspende beantwortet werden. In beiden Fällen ist es wichtig, dass dem Inhaber kein Schaden entsteht. Daher ist es gängige Rechtspraxis, bei der Organspende eine ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) zu verlangen. Auch bei der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bankkontos ist eine aktive Zustimmung höchstrichterlich gefordert. Angesichts dessen sollte für die elektronische Patientenakte (ePA), als Gesundheitsdatenkonto, ebenfalls eine Opt-in-Regelung erforderlich sein…
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