Opt-out-Verfahren ePA: Krankenkassen wenden sich an Versicherte

In den kommenden Wochen informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025

13. August 2024
  • IT

In den kommenden Wochen informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025. Wünschen die Versicherten keine ePA, haben sie sechs Wochen Zeit, dem zu widersprechen. Andernfalls stellen ihnen die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Dieses Opt-out-Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor…

Quelle:

Hartmannbund


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