Orientierungswert 2027 steigt um 2,2 Prozent – KBV spricht von „äußerster Grenze des Machbaren“

KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf einen Orientierungswert 2027 in Höhe von 13,0207 Euro. Der Hartmannbund kritisiert die Steigerung von 2,2 Prozent als unzureichend…

1. Oktober 2026
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Der Orientierungswert für vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent. Er klettert von bisher 12,7404 Euro auf 13,0207 Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Grundlage der Anpassung ist § 87 Absatz 2g SGB V. Danach fließen vor allem die Entwicklung von Personal-, Energie- und Mietkosten sowie der ärztliche Ertrag in die Berechnung ein. Zusätzlich begrenzt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den Anstieg durch die Grundlohnrate, die für 2027 bei einer Obergrenze von 3,42 Prozent liegt. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Rate jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt.

Die KBV bezeichnete das Ergebnis als „kein Jubelergebnis“, habe aber einen Schiedsspruch mit ungewissem Ausgang vermeiden wollen. Der Hartmannbund Landesverband Thüringen kritisierte die Einigung deutlich. Vorsitzender Dr. Jörg Müller erklärte, die 2,2 Prozent bildeten weder die Personalkostensteigerungen noch weitere Praxiskosten ab. Faktisch werde die Unterfinanzierung der Praxen weiter sinken, da die Ausgaben stärker wachsen als die Einnahmen.

Quelle:
hartmannbund.de

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