OVG bestätigt die Leistungsstreichung – die erste Klage gegen den NRW-Krankenhausplan scheitert

27. Mai 2025
  • Ökonomie
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Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen hat somit erstmals juristisch Bestand bewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entscheidung der Bezirksregierung bestätigt, einem Krankenhaus im Kreis Coesfeld die Zulassung für tiefe Rektumeingriffe zu entziehen. Dem vorausgegangen war ein Eilantrag, mit dem das Krankenhaus seine Position im neuen Krankenhausplan verteidigen wollte. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das OVG kamen zu dem Schluss, dass die Bezirksregierung rechtmäßig gehandelt habe. Das Krankenhaus hatte fünf von neun Kriterien erfüllt – zu wenig für den geforderten Versorgungsauftrag. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Landesweit laufen derzeit 34 weitere Eilverfahren. Ziel der Reform ist eine qualitätsgesteuerte Spezialisierung. Kliniken sollen nur noch Leistungen anbieten, für die sie nachweislich über die erforderliche Expertise, das Personal und die Ausstattung verfügen. Wenn Eilanträge erfolgreich sind, dürfen die Leistungen vorläufig erbracht werden. Andernfalls gelten die Entscheidungen sofort.

Quelle:

aachener-zeitung.de


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