Patientenschutz geht vor: Pflegekräfte müssen bei Fehlern Rückgrat zeigen
Pflegefachpersonen stehen vor der Herausforderung, ärztliche oder vorgesetzte Anordnungen kritisch zu hinterfragen, wenn diese potenziell fehlerhaft sind, da sie eine rechtliche Verantwortung gegenüber dem Patienten tragen. Die strafrechtliche Garantenstellung verpflichtet Pflegekräfte, bei erkennbaren Risiken einzugreifen, Rücksprache zu halten oder notfalls die Ausführung zu verweigern.
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Im Pflegealltag sind Pflegefachpersonen nicht nur Ausführende, sondern auch eigenverantwortliche Akteure, die ärztliche oder vorgesetzte Anordnungen kritisch prüfen müssen, wenn diese das Patientenwohl gefährden könnten. Während der Arzt oder die vorgesetzte Pflegekraft die Entscheidungsverantwortung trägt, liegt die Durchführungsverantwortung bei der Pflegekraft. Die strafrechtliche Garantenstellung verpflichtet Pflegekräfte, bei erkennbaren Fehlern Rücksprache zu halten, die Anweisung zu verweigern oder den Vorfall zu eskalieren. Arbeitgeber sind aufgefordert, klare Meldewege und Fortbildungen bereitzustellen, um Pflegekräfte zu unterstützen und eine offene Fehlerkultur zu fördern. Denn nur durch Mut zum Widerspruch und klare Teamkommunikation können Pflegekräfte ihre Verantwortung effektiv wahrnehmen und rechtliche Risiken minimieren…
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