Pflege am Zug: Bundesregierung will ärztliche Aufgaben neu verteilen

Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Wandel im Pflegeberuf. Künftig sollen Pflegekräfte Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher allein Ärzt:innen vorbehalten waren. Damit will Gesundheitsministerin Warken nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch den Pflegeberuf aufwerten. Doch hinter dem Fortschritt lauern alte Strukturen und neue Konflikte.

8. August 2025
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Mit einem neuen Gesetzespaket will das Bundesgesundheitsministerium die Pflege stärken und entlasten. Pflegefachkräfte sollen künftig ausgewählte ärztliche Tätigkeiten übernehmen dürfen. Dazu gehören die Wundversorgung sowie die Betreuung von Patient:innen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Diese Aufgaben sind bereits Bestandteil der pflegerischen Ausbildung, durften bisher jedoch nur mit ärztlicher Anordnung durchgeführt werden.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht darin einen notwendigen ersten Schritt, um Entscheidungswege zu verkürzen und die Berufszufriedenheit zu steigern. Gleichzeitig sollen Dokumentationspflichten gesetzlich auf das „notwendige Maß“ reduziert werden. Ziel ist eine spürbare Entbürokratisierung im Pflegealltag.

Ein weiteres Gesetz sieht die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vor. Diese soll 27 unterschiedliche Länderregelungen ersetzen. Die Ausbildung dauert 18 Monate und soll insbesondere den Zugang für internationale Bewerber:innen erleichtern. Arbeitgeberverbände kritisieren jedoch die Länge und fordern flexiblere Qualifizierungswege.

Hintergrund der Reform ist die wachsende Diskrepanz zwischen steigender Zahl Pflegebedürftiger und rückläufigem Personalbestand. Allein bis 2030 fehlen laut Bertelsmann Stiftung rund 500.000 Pflegevollzeitkräfte. Mit der geplanten Gesetzesänderung will die Bundesregierung sowohl Versorgungsqualität sichern als auch die Attraktivität der Pflegeberufe steigern.

Den gestiegenen Löhnen steht allerdings ein wachsendes Defizit in der Pflegeversicherung gegenüber. Der Verband der Ersatzkassen meldet monatliche Zuzahlungen von über 3.100 Euro für das erste Jahr im Pflegeheim. Damit bleibt die Finanzierung eine offene Baustelle im System.

Quelle:

gmx.net


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