Pflege im Dilemma: Patientensicherheit versus Hierarchiegehorsam
Pflegefachpersonen stehen täglich vor der Herausforderung, ärztliche oder pflegerische Anordnungen auf mögliche Fehler zu prüfen und dabei ihre Durchführungsverantwortung wahrzunehmen. Bei erkennbaren Risiken sind sie verpflichtet, Rücksprache zu halten oder Anweisungen abzulehnen, um strafrechtliche Konsequenzen und Schäden für Patienten zu vermeiden.
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Im Pflegealltag bewegt sich das Handeln zwischen Hierarchiegehorsam und der Pflicht zur Patientensicherheit. Während Pflegefachpersonen ärztliche Anordnungen grundsätzlich als sachgerecht annehmen können, sind sie verpflichtet, bei erkennbaren Fehlern wie Dosierungsfehlern oder unangebrachten Maßnahmen einzugreifen. Dies ergibt sich aus ihrer strafrechtlich relevanten Garantenstellung, die sie verpflichtet, Schaden von Patienten abzuwenden. Untätigkeit bei fehlerhaften Anweisungen kann strafrechtliche Folgen wie Körperverletzung oder Totschlag durch Unterlassen nach sich ziehen. Arbeitgeber müssen daher klare Meldewege und Fortbildungen etablieren, um Pflegekräften Sicherheit im Umgang mit zweifelhaften Anordnungen zu geben. Eine offene Fehlerkultur und klare Kommunikationswege sind entscheidend, um im Spannungsfeld zwischen Gehorsam und Verantwortung souverän zu agieren…
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