Pflege: Qualitätssicherung durch Expertenstandards
Expertenstandards in der Pflege: Starke Anreize aber keine Verpflichtung
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Expertenstandards in der Pflege: Starke Anreize aber keine Verpflichtung
Prof. Dr. Büscher (DNQP) wehrt sich gegen Verpflichtungsdebatte
Das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Anwendung der Expertenstandards ist für Prof. Dr. Andreas Büscher, Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), nicht das Problem. “Wenn wir über die Verpflichtung reden, dann reden wir nicht über die Inhalte. Dann geht es nur darum, wie etwas geprüft und sanktioniert werden kann, aber nicht darum, die Pflege zu verbessern“, erklärt Büscher im Gespräch mit webtvcampus. Die Situation zu verbessern sei das Ziel. Und weiter: „Alle Einrichtungen wären gut beraten, sich damit auseinanderzusetzen“.
Der Leiter des DNQP, das die Expertenstandards entwickelt, weist auf die verpflichtende Qualitätssicherung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hin. Die Pflege müsse sich „am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse orientieren. Und den finden sie in den Expertenstandards. Außerdem finden sich dort die Analyseinstrumente, um überhaupt erst herauszufinden, welche Qualitätsprobleme vorliegen“, so Büscher.
Das Interesse und die Nachfrage an den Expertenstandard sei groß. Doch Prof. Büscher räumt ein: „Am meisten Sorge machen uns die ambulanten Pflegedienste. Dort ist die Personaldecke sehr dünn und die oft kleinen Betriebe müssen sehr viele Aufgaben zur gleichen Zeit schultern“.
Bei systematischer Anwendung der Expertenstandards könne man zudem deutliche Verbesserungen z.B. der Fallzahlen von Dekubitus feststellen. „Auf der Basis solcher Daten lassen sich Rückmeldungen dazu geben, was die Pflegenden erreicht haben“, so Büscher: “Solche Anerkennung ist bisher in der Pflege leider sehr selten.“
Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte den Paragraph 113a, mit dem die Einführung der Expertenstandards für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtend werden sollte, zum 1. Juli 2023 gestrichen. Die Expertenstandards selbst sind also nicht rechtlich verbindlich. Sie bilden aber den anerkannten, aktuellen Wissensstand ab. Dem müssen Leistungen in Krankenhäusern und Kliniken, in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege entsprechen.
webtvcampus

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