Pflegealltag anpassen statt aussetzen – Handlungsspielräume für Schwangere
Schwangerschaft bedeutet in der Pflege nicht automatisch Beschäftigungsverbot. Anpassungen im Arbeitsalltag sind oft möglich, doch klare Grenzen gelten nach Mutterschutzgesetz…
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Schwangere Pflegekräfte stehen vor besonderen Herausforderungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu prüfen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, unverantwortbare Risiken für Mutter und Kind zu vermeiden. In der Praxis heißt das, dass körperlich schwere Tätigkeiten wie Umlagern oder Nachtdienste entfallen. Infektionsrisiken durch Erreger wie Röteln müssen ausgeschlossen werden. Möglich bleibt die Mitarbeit bei Aufgaben ohne direkte Belastung, etwa Dokumentation oder Begleitung von Visiten. Kommt es dennoch zu unvermeidbaren Gefährdungen, ist ein betriebliches Beschäftigungsverbot auszusprechen. Zusätzlich gilt ab sechs Wochen vor der Geburt und in den ersten acht bis zwölf Wochen nach der Entbindung ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Hausinterne Standards können helfen, Sicherheit und Planung zu schaffen. Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgebende, eine Weiterbeschäftigung zu prüfen, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Damit wird deutlich, Schwangerschaft in der Pflege ist kein automatisches Aus, sondern erfordert differenzierte Lösungen im Team.

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