Pflegebudget – Datenlieferungen der KH für das Jahr 2024
Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2024 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung
- Pflege
- Ökonomie
. Weitere Informationen zur Datenübermittlung sowie die „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 20.04.2023“ finden Sie zudem hier…
g-drg.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.