Pflegebudget: Veröffentlichung der „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 09.10.2023“ zur Übermittlung der Daten durch die Krankenkassen, die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG sind
Die Festlegungen finden Sie auf der Internetseite des InEK im Bereich Pflegebudget 2023
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Gemäß der gesetzlichen Vorgabe (§ 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG) wurde vom InEK im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 09.10.2023 eine Vereinbarung zu den „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 09.10.2023“ konsentiert, welche hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Festlegungen finden Sie auf der Internetseite des InEK im Bereich Pflegebudget 2023…
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