Pflegedienst täuschte über Jahre – kein Fachpersonal, aber Millionen kassiert
Ein Pflegedienst erbrachte jahrelang Leistungen ohne Fachkraft, täuschte Kassen und erlangte Millionen. Der BGH bestätigte nun das Urteil…
- Pflege
Über vier Jahre rechnete ein Pflegedienst Pflegeleistungen ab, ohne dass eine qualifizierte Pflegefachkraft beteiligt war. Zwischen 2018 und 2022 entstanden so unrechtmäßig mehr als 3,3 Millionen Euro. Trotz gesetzlicher Vorgaben und klarer Vertragsbedingungen fehlte durchgehend eine verantwortliche Pflegefachkraft. Auf Beanstandungen des Medizinischen Dienstes reagierte der Betreiber mit falschen Angaben und gab unqualifizierte Personen als Pflegedienstleitung aus.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah darin einen systematischen Betrug und verhängte eine Freiheitsstrafe von fast sechs Jahren. Die Revision blieb erfolglos. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung und stellte klar, wer Pflegeleistungen ohne die gesetzlich geforderte Fachaufsicht abrechnet, täuscht konkludent über Tatsachen. Leistungen, die nicht unter fachlicher Leitung erbracht werden, sind nicht erstattungsfähig. Damit ist das Urteil rechtskräftig und unterstreicht die Bedeutung der Qualifikation als Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit im Pflegewesen.

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