Pflegekompetenzgesetz: Bedeutender Schritt zur Stärkung der Pflege
Zum Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland
- Pflege
- Politik
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„Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Ausführung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonal gesetzlich verankert werden. Das ist ein sehr bedeutender Schritt zur Stärkung der professionellen Pflege. Schon heute übernehmen Pflegefachleute Verantwortung in hochkomplexen Versorgungssituationen. Das Gesetz gibt ihnen nun eine rechtliche Grundlage, um diese Aufgaben eigenverantwortlich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung auszuführen.
Wichtig ist dabei die Klarstellung, dass heilkundliche Kompetenzen nicht allein über ein Studium, sondern auch durch qualifizierte Weiterbildungen und berufliche Erfahrung erworben werden können. Diese Durchlässigkeit ist ein starkes Signal an die Praxis und stärkt das Erfahrungswissen der Pflegenden.
Mit Blick auf die Arbeit im Krankenhaus ist es nun sinnvoll, einen Leistungskatalog sowie verbindliche Rahmenvorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Pflege und ärztlichem Dienst zu entwickeln. Durch eine strukturierte und transparent geregelte Aufgabenverteilung lassen sich pflegerische und ärztliche Kompetenzen wirksam aufeinander abstimmen. Dies macht Prozesse effizienter und trägt entscheidend zu einer gesteigerten Qualität der Versorgung bei.
Zudem gilt: Nur wenn Qualifikation, Verantwortung und Ressourcen gemeinsam betrachtet werden, kann das neue Gesetz seine Wirkung voll entfalten. Es braucht klare Zuständigkeiten, etwa im Rahmen des im Referentenentwurf vorgesehenen sogenannten „Muster-Scope of Practice“ vor. Wie erfolgreich das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, hängt entscheidend von einer gelebten interdisziplinären Zusammenarbeit auf Augenhöhe ab.“
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