Pflegekompetenzgesetz neu aufgelegt – eigenständiger Heilberuf rückt näher

Mit dem neuen Pflegekompetenzgesetz will die Bundesregierung Pflegekräfte endlich aufwerten. Mehr Eigenverantwortung, weniger ärztliche Abhängigkeit – das Ziel: ein eigenständiger Heilberuf. Doch gelingt der Befreiungsschlag oder bleibt es bei gut gemeinten Paragrafen?

27. Juni 2025
  • Pflege
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Die schwarz-rote Bundesregierung hat den Gesetzgebungsprozess zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) erneut aufgenommen. Der vorliegende Referentenentwurf übernimmt zentrale Inhalte der Version vom Dezember 2024, die nach dem Aus der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet wurde. Kern des Vorhabens ist die schrittweise Erweiterung der Handlungsspielräume für Pflegefachpersonen. Damit soll die Pflege zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Künftig sollen qualifizierte Pflegekräfte eigenverantwortlich Leistungen übernehmen, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren. Das Gesetz orientiert sich dabei am Pflegestudium-Stärkungsgesetz und bezieht auch Fachkräfte mit Weiterbildungsabschlüssen ein.

Neben einer Ausweitung der Befugnisse zielt das PKG auf die Verbesserung regionaler Versorgungsstrukturen. Länder und Kommunen sollen aktiver in den Infrastrukturausbau eingebunden werden. Ehrenamt und Selbsthilfe sollen pflegende Angehörige entlasten. Der Aufbau regionaler Netzwerke spielt hierbei eine zentrale Rolle. Der AOK-Bundesverband bewertet den Entwurf positiv und hebt dessen Bedeutung für die Primärversorgung hervor.

Auf Bundesebene soll zudem eine neue Vertretung für Pflegeberufe etabliert werden. Diese soll Aufgabenprofile systematisch beschreiben und heilkundliche Kompetenzen definieren. Die Umsetzung soll durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Langfristig erwartet das Bundesgesundheitsministerium jährliche Einsparungen von über 300 Millionen Euro in der sozialen Pflegeversicherung.

Quelle:

aok.de


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