Pflegepersonaluntergrenzen als Mindestmaß: VPU fordert wissenschaftlich fundierte Kriterien für Universitätskliniken

Der VPU kritisiert, dass § 137k SGB V zwar eine bedarfsgerechte Personalausstattung vorschreibt, aber keine Kriterien zur Bemessung des Bedarfs definiert…

10. August 2026
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Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) sieht in der Neufassung des § 137k SGB V eine fachliche Lücke: Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Personalausstattung, legt aber nicht fest, nach welchen Kriterien dieser Bedarf zu bemessen ist.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Forderungspapier verlangt der VPU eine fachlich definierte und wissenschaftlich begründete Regelung. Grundlage ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das die bisherigen Regelungen zur Pflegepersonalausstattung ersetzt hat.

Der Verband stellt klar, dass Pflegepersonaluntergrenzen lediglich eine rote Linie und absolute Mindestanforderung darstellen. Insbesondere an Universitätskliniken mit hochkomplexen Versorgungsaufgaben müsse die Personalausstattung darüber hinausgehen. Als Bemessungsfaktoren nennt der VPU neben der Patientenzahl auch Pflegeintensität, Versorgungsumfeld, Qualifikation der Beschäftigten, Skill- und Grade-Mix sowie Behandlungsergebnisse. Dabei verweist er auf internationale pflegewissenschaftliche Erkenntnisse.

Der VPU fordert zudem, die Kriterien gemeinsam mit der maßgeblichen Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie Verbänden der Profession zu entwickeln und die Beteiligung von Pflegeprofession, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft gesetzlich zu verankern. Die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen solle wieder aufgenommen und auf alle pflegerischen Bereiche ausgeweitet werden.

Als weitere Voraussetzung nennt der Verband eine vollständige, dynamische und zweckgebundene Refinanzierung, die Tarifentwicklungen, veränderte Versorgungsbedarfe und die Anforderungen der universitären Maximalversorgung abbildet. Bund und zuständige Institutionen werden aufgefordert, die bestehenden Lücken zeitnah zu schließen.

Quelle:
bibliomed-pflege.de

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