Pflegerisch notwendig, aber nicht bezahlt – Das Dilemma mit der "oberen Grenzverweildauer‘
In einem dramatischen Wettlauf gegen die Zeit und die Ressourcen bleiben die Krankenhäuser finanziell in der Klemme, während sie pflegebedürftige Patienten betreuen, die nicht entlassen werden können, wodurch dringend benötigte Betten für andere medizinische Notfälle blockiert werden.
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In einem dramatischen Wettlauf gegen die Zeit und die Ressourcen bleiben die Krankenhäuser finanziell in der Klemme, während sie pflegebedürftige Patienten betreuen, die nicht entlassen werden können, wodurch dringend benötigte Betten für andere medizinische Notfälle blockiert werden.
Viele pflegebedürftige ältere Menschen können nach einem Krankenhausaufenthalt nicht entlassen werden, weil die notwendige pflegerische Nachsorge nicht gewährleistet ist. Es fehlt an ambulanten Pflegekräften, geeigneten Kurzzeitpflege- oder Heimplätzen sowie Patienten- und Vorsorgeverfügungen. Zu allem Überfluss bleiben die Krankenhäuser auf den entstehenden Kosten sitzen, weil der Medizinische Dienst im Auftrag der Kostenträger systematisch „reine Pflegetage“ wegen „fehlender medizinischer Notwendigkeit“ kürzt. Schlimm genug angesichts der ohnehin desolaten Finanzlage der Kliniken, ergibt sich daraus ein weiteres Problem: Die mit pflegebedürftigen Patienten belegten Betten stehen eben nicht für die „medizinisch notwendige stationäre Versorgung“ zur Verfügung! …
NDR.de
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