Pflegeverbände und Länder fordern Nachbesserungen am Krankenhausanpassungsgesetz

Der Referentenentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) stößt auf breite Kritik. Besonders die Streichung spezialisierter Leistungsgruppen in der Kinder- und Jugendmedizin löst Sorgen vor Unterversorgung aus. Chirurgische Verbände beanstanden hohe Personalvorgaben und Risiken für die Weiterbildung. Fachgesellschaften warnen vor Qualitätsverlusten bei Mindestmengen und Standards. Der Deutsche Pflegerat lehnt die Herausnahme der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Leistungsgruppen ab. Länder wie Brandenburg fordern mehr Flexibilität bei Ausnahmen und Fachärzteanrechnung. Kritiker sehen eine Verwässerung der Reformziele.

18. August 2025
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Die geplanten Änderungen der Krankenhausreform durch das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) werden kontrovers diskutiert. Mit der Streichung spezialisierter Leistungsgruppen in der Kinder- und Jugendmedizin befürchten Fachgesellschaften eine Rückkehr zu überholten Versorgungsstrukturen. Leistungen wie Kinderrheumatologie oder Kindergastroenterologie könnten künftig an nicht qualifizierten Kliniken erbracht werden, was die Versorgungssicherheit gefährdet. Chirurgische Verbände kritisieren hohe Anforderungen an die Vorhaltung von Fachärztinnen und Fachärzten sowie fehlende Lösungen für die Weiterbildung. Gleichzeitig wird vor Qualitätsverlusten durch gelockerte Vorgaben bei Mindestmengen, Endoskopiezeiten und Blutdepots gewarnt. Die Deutsche Krebsgesellschaft befürchtet einen Flickenteppich bei der onkologischen Versorgung, wenn Länder Qualitätsstandards eigenständig umsetzen dürfen. Pflegeverbände lehnen die geplante Herausnahme der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium ab und sehen darin eine Abwertung der Pflegequalität. Aus den Ländern, etwa Brandenburg, kommen Forderungen nach längeren Ausnahmen und mehr Flexibilität bei der Anrechnung von Fachkräften. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln insgesamt eine politische Kompromisslösung, die Reformziele abschwächt und notwendige Qualitätsverbesserungen aufschiebt.

Quelle:

aerzteblatt.de


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