Pflicht-Erprobung in ausgewählten Kliniken soll Weg zu fairer Personalkalkulation ebnen

Die Bundesärztekammer startet die bundesweite Erprobung des Personalbemessungssystems ÄPS-BÄK. Ausgewählte Kliniken müssen teilnehmen…

28. August 2025
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Ziel ist die Erfassung ärztlicher Tätigkeiten und die Berechnung des Personalbedarfs. Ärztinnen und Ärzte hoffen, fremdbestimmte Vorgaben abzuwehren.

Die Bundesärztekammer hat die bundesweite Erprobung des ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK) gestartet. Mit dem Instrument sollen alle ärztlichen Tätigkeiten in Krankenhäusern systematisch erfasst werden, um daraus den Personalbedarf abzuleiten. Hintergrund ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das ausdrücklich eine ärztliche Personalbemessung vorsieht. Nach einer abgeschlossenen Pilotphase in zehn Kliniken erfolgt nun die verpflichtende Erprobung in ausgewählten Einrichtungen. Entwickelt wurde ÄPS-BÄK von Ärztinnen und Ärzten selbst, um künftige Fremdvorgaben zu vermeiden. Vorarbeiten reichen bis 2006 zurück, einen entscheidenden Schub brachte der Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen. Anders als bei der Pflege sind keine Untergrenzen geplant, da diese leicht zu Regelbesetzungen werden könnten. Stattdessen soll die Fachkompetenz aus den Kliniken in die Erprobung einfließen. Der Deutsche Ärztetag in Leipzig forderte im Mai 2025 eine flächendeckende und verbindliche Einführung. Zudem müsse der ermittelte Personalaufwand in der Vorhaltevergütung berücksichtigt werden. Die Ärztekammer ruft Kolleginnen und Kollegen sowie die Träger auf, den Prozess aktiv zu unterstützen.

Quelle:
aerztezeitung.de