Pflicht zur Digitalisierung im Gesundheitswesen durch KHZG
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stehen den deutschen Krankenhäusern rund 4,3 Mrd. bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds für die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, die Digitalisierung der Behandlungsprozesse sowie ihre IT-Sicherheit zur Verfügung.
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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stehen den deutschen Krankenhäusern rund 4,3 Mrd. bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds für die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, die Digitalisierung der Behandlungsprozesse sowie ihre IT-Sicherheit zur Verfügung.
Aufgrund der Umsetzungspflicht der MUSS-Kriterien und dem drohenden Digitalisierungsabschlag bei fehlender Bereitstellung und Nutzung der digitalen Dienste der KHZG-Fördertatbestände 2 bis 6, steht die Realisierung der hier beantragten Digitalisierungsmaßnahmen besonders im Fokus. Trotz der Fristverlängerung des Digitalisierungsabschlags ist die verbleibende Zeit sehr knapp und auch die Herausforderungen bleiben hoch…
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