PNOG: DBfK besteht auf verbindlicher Beteiligung der Profession
Der DBfK begrüßt die geplante Strukturkommission Pflege, fordert aber, das PNOG auf kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen zu begrenzen und fünf konkrete Regelungen zu korrigieren…
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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant gleichzeitig eine Strukturkommission Pflege einzusetzen und mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitreichende Strukturentscheidungen zu treffen. Der DBfK hält das für widersprüchlich und fordert, das Gesetz auf kurzfristige Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen zu beschränken.
Fünf Regelungen müssen aus Verbandssicht korrigiert werden: Die geplante bundesweite Pflegebegleitung darf nicht isoliert festgeschrieben werden, sondern muss in ein umfassendes Primärversorgungskonzept eingebettet sein. Die mehrjährige Aussetzung der Tariftreue lehnt der DBfK ab, weil sie jeder späteren Fachkräftestrategie die Grundlage entzieht. Änderungen am Begutachtungsinstrument und an den Pflegegrad-Schwellenwerten brauchen eine unabhängige pflegewissenschaftliche Bewertung und Folgenabschätzung. Mittel für unbesetzte Stellen dürfen nicht für digitale oder technische Systeme umgewidmet werden. Einschränkungen bei der Verhinderungspflege und neue Budgetlogiken dürfen die ambulante Versorgung nicht schwächen, ebenso müssen Rentenansprüche für pflegende Angehörige erhalten bleiben.
Zur kurzfristigen Stabilisierung empfiehlt der DBfK die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und den Abbau bürokratischer Belastungen. Zudem besteht der Verband darauf, dass Pflegefachpersonen und Pflegewissenschaft in der Strukturkommission verbindlich und gleichberechtigt vertreten sind.
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