Portal statt Post: Kliniken müssen ab August 2025 digital übermitteln
Ab August 2025 wird die G-BA-Meldung zu Methoden mit Hochrisiko-Medizinprodukten ausschließlich digital über das Portal 137h abgewickelt. Die bisherige postalische Einreichung endet – mit wenigen Ausnahmen. Kliniken und Hersteller müssen sich auf das neue Verfahren einstellen.
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Die Informationsübermittlung nach §137h SGB V wird grundlegend reformiert: Ab August 2025 akzeptiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nur noch digitale Einreichungen über das Portal 137h. Das betrifft insbesondere neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei denen Medizinprodukte der Risikoklasse IIb oder III verwendet werden. Die bisher mögliche postalische Übermittlung per Formular und DVD wird eingestellt – Ausnahmen gelten nur für besonders vertrauliche Informationen und rechtlich notwendige Unterschriften.
Im Portal startet das Krankenhaus den digitalen Prozess und lädt den beteiligten Medizinproduktehersteller per Link ein. Beide Parteien stellen relevante Informationen ein. Ergänzende Angaben durch weitere Einrichtungen sind ebenfalls vorgesehen – über ein gesondertes Informationsergänzungsverfahren.
Bis Ende Oktober 2025 bleibt Zeit für die nächste NUB-Antragsrunde beim InEK. Eine frühzeitige Beratung durch den G-BA kann klären, ob die Anforderungen für ein Bewertungsverfahren nach §137h SGB V erfüllt sind.
g-ba.de

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