Post-Covid als Berufskrankheit anerkannt – Gericht stärkt Pflegende

Ein Pfleger mit Post-Covid-Symptomen klagt – und gewinnt. Das Sozialgericht Heilbronn erkennt die Langzeitfolgen als Berufskrankheit an. Das Urteil bringt Bewegung in eine lange umstrittene Frage und schafft Klarheit für Tausende Betroffene im Gesundheitswesen.

10. April 2025
  • Personal
  • Pflege


Ein Sozialgerichtsurteil sorgt für Klarheit: Post-Covid kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Ein Pfleger, der sich bei der Arbeit mit Covid-19 infizierte und unter massiven Langzeitfolgen leidet, hatte auf eine Verletztenrente geklagt – mit Erfolg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Symptome des Klägers, darunter Fatigue, kognitive Störungen und Depression, in direktem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen stehen. Grundlage ist die BK Nr. 3101 der Berufskrankheiten-Verordnung, die Infektionskrankheiten bei Gesundheitsberufen abdeckt. Ein Gutachter bestätigte den medizinischen Zusammenhang eindeutig. Damit gilt: Auch Post-Covid-Symptomatiken können eine Minderung der Erwerbsfähigkeit begründen – im konkreten Fall mit 30 Prozent. Das Urteil signalisiert: Langzeitfolgen von Covid-19 sind kein Randphänomen, sondern gehören zur Realität vieler Beschäftigter im Gesundheitswesen. Und diese Realität ist jetzt rechtlich anerkannt…

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