Privatliquidation bei GKV-Patienten kann teuer werden

21. September 2021
  • Ökonomie

Wer Vertragsarzt werden will oder dies schon seit Jahren ist, möchte an der ärztlichen Versorgung der GKV-Patienten teilhaben. Alle Vertragsärzte unterliegen den Bestimmungen des Fünften Sozialgesetzbuches, daneben aber insbesondere den Bestimmungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte auch dem Recht ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Dazu zählen sowohl die zugelassenen niedergelassenen Ärzte und Belegärzte, als auch die am Krankenhaus angestellten Vertragsärzte, die z.B. im Rahmen einer persönlichen Ermächtigung an der Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten teilnehmen…

Quelle:

Wienke & Becker


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