Prozessauftakt in Berlin: Palliativarzt wegen mutmaßlicher Tötung von 15 Patient:innen angeklagt

Vor dem Landgericht Berlin steht ein Palliativarzt unter schwerem Verdacht. Er soll 15 schwerkranke Patient:innen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft prüft zusätzlich über 90 weitere Verdachtsfälle. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur ärztlichen Verantwortung in der Sterbebegleitung auf.

17. Juli 2025
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Vor dem Landgericht Berlin hat ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen. Im Zentrum steht ein Berliner Palliativarzt, dem vorgeworfen wird, 15 schwerkranke Patient:innen vorsätzlich getötet zu haben. Die Ermittlungsbehörden prüfen darüber hinaus mehr als 90 weitere Verdachtsfälle. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Arzt mit überdosierten Medikamenten das Leben dieser Menschen gezielt beendet haben könnte.

Der Fall hat eine intensive gesellschaftliche und ethische Debatte ausgelöst. Im Fokus steht die Frage, wo die Grenze zwischen palliativer Sedierung und aktiver Lebensverkürzung verläuft. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Sein Verteidiger argumentiert, die verabreichten Medikamente seien medizinisch indiziert gewesen, um das Leiden der Betroffenen zu lindern.

Die Anklage stützt sich unter anderem auf Krankenakten, Medikamentendokumentationen und Gutachten von Rechtsmediziner:innen. Der Prozessverlauf wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, sowohl aus juristischer als auch aus medizinethischer Perspektive. Besonders die Palliativmedizin steht nun im Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Patientenautonomie und strafrechtlicher Verantwortung.

Für Klinikleitungen, Medizincontroller:innen und Qualitätssichernde wirft der Fall zentrale Fragen auf. Wie lassen sich therapeutische Entscheidungen im Rahmen der Palliativversorgung dokumentieren, prüfen und rechtlich absichern? Und welche Vorkehrungen müssen Krankenhäuser treffen, um sowohl medizinethisch korrekt als auch rechtlich belastbar zu handeln?

Quelle:

rechtsdepesche.de