Prüfquoten verdreifachen sich: Bundestag verschärft Abrechnungskontrolle für Krankenhäuser
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet und damit die Abrechnungsprüfquoten für Krankenhäuser erheblich verschärft. Eine Simulation zeigt: Die Prüffälle könnten sich verdreifachen…
- MD
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und die geplanten Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen deutlich über die ursprünglichen Pläne hinaus angehoben. Ziel ist die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Ausgabensenkung.
Eine Simulation der Kaysers Consilium GmbH auf Basis der GKV-Quartalsstatistik zum 1. Quartal 2026 zeigt: Statt der ursprünglich erwarteten Verdopplung ist bei den Prüffällen nun eher von einer Verdreifachung auszugehen. Die zulässigen Prüfungen steigen demnach von 440.356 auf 1.430.326 Fälle pro Quartal.
Die neuen Prüfquoten staffeln sich nach der Quote der unbeanstandeten Rechnungen: 5 Prozent bei mindestens 80 Prozent unbeanstandeter Fälle, 20 Prozent bei 65 bis 79 Prozent, 40 Prozent bei 50 bis 64 Prozent und keine Beschränkung bei unter 50 Prozent. Nach der Simulation würden annähernd drei Viertel aller Krankenhäuser auf eine Prüfquote von 40 Prozent kommen. Für 541 Kliniken entfiele die Prüfbeschränkung vollständig. Derzeit gilt das lediglich für 30 Häuser.
Bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von 45 Minuten je Prüffall ergibt sich ein rechnerischer Mehraufwand von knapp 750.000 Stunden pro Quartal, was einem Mehrbedarf von mindestens 1.500 Vollzeitkräften entspricht. Das berechnungsrelevante Quartal für das erste Anwendungsquartal 2027 läuft bereits seit dem 1. Juli 2026.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.