Rechnungshof erklärt Termingesetz für wirkungslos und teuer

Der Bundesrechnungshof sieht das Termingesetz als Fehlschlag. Milliardenkosten stehen laut Bericht unveränderten Wartezeiten gegenüber. Ärzte widersprechen deutlich…

9. Februar 2026
  • Politik

Der Bundesrechnungshof bewertet das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 als gescheitert. Trotz Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2,9 Milliarden Euro bis Mitte 2024 hätten sich die Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt. Nach Angaben der Prüfer fehlen den zusätzlichen Vergütungen messbare Versorgungseffekte.

Kritisch sieht der Rechnungshof auch Fehlanreize bei der Terminvermittlung. Teilweise verlangten Fachärzte einen Dringlichkeitsnachweis vom Hausarzt, was zusätzliche Arztkontakte auslöse und Wartezeiten verlängere. Die Behörde fordert daher, die entsprechenden Vergütungsregelungen zu streichen.

Das Gesetz entstand in der Amtszeit von Jens Spahn und sollte die Terminvergabe verbessern sowie die Versorgung im ländlichen Raum stärken. Parallel verweist der Bericht auf gesunkene durchschnittliche Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten und weiterhin deutliche Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten bei Facharztterminen.

Politisch erhält die Kritik Rückendeckung aus den Reihen der Grünen. Die Bundesregierung plant zugleich strukturelle Änderungen, bei denen Hausärzte künftig eine stärkere Lotsenfunktion übernehmen sollen.

Der Kassenärztlicher Bundesverband weist die Vorwürfe zurück. Die Effekte des TSVG ließen sich aus Sicht der Ärzteschaft bislang nicht belastbar bewerten. Zudem trügen die Praxen den Großteil der Versorgung bei vergleichsweise geringem Kostenanteil.

Quelle:
apotheken-umschau.de

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