Rechtskräftiges Urteil: Haftstrafe für ärztliche Suizidhilfe

Ein Facharzt wird wegen Suizidhilfe zu einer Haftstrafe verurteilt – obwohl er Ähnliches bereits mehrfach straffrei getan hatte. Der Fall zeigt, wie unsicher der rechtliche Rahmen für ärztliche Suizidassistenz in Deutschland weiterhin ist.

30. April 2025
  • Medizin
  • QM


Ein erfahrener Facharzt wurde rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er einem Patienten beim Suizid half – eine Praxis, die er zuvor mehrfach ohne rechtliche Konsequenzen ausgeführt hatte. Im vorliegenden Fall bewertete das Gericht die Umstände jedoch als strafbar. Das Urteil zeigt die rechtliche Unsicherheit im Umgang mit ärztlicher Suizidassistenz in Deutschland, trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch auf selbstbestimmtes Sterben ausweitet. Ärzte bewegen sich weiterhin auf einem schmalen Grat zwischen Mitgefühl, ärztlicher Pflicht und strafrechtlichem Risiko. Der Fall hat weitreichende Bedeutung für die Debatte um gesetzliche Klarstellungen zur Suizidbeihilfe…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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