Rechtssicherheit in der Wundversorgung erfordert klare Zuständigkeiten

Die Versorgung chronischer Wunden stellt Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen vor komplexe rechtliche Fragen. Neue Regelungen verändern die Verantwortungsverteilung spürbar und verlangen klare Kommunikation sowie saubere Dokumentation…

13. Januar 2026
  • QM

Die Versorgung akuter und chronischer Wunden erfolgt arbeitsteilig zwischen ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppen. Ärztinnen und Ärzte tragen die Diagnose- und Therapieverantwortung, Pflegefachpersonen übernehmen die Durchführung. Daraus ergeben sich unterschiedliche haftungsrechtliche Pflichten. Im stationären Bereich lassen sich Anordnung, Kontrolle und Rückkopplung meist gut organisieren. In der ambulanten Versorgung ist dies deutlich schwieriger.

Mit der Anpassung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Oktober 2025 wurde ein Perspektivwechsel vollzogen. Ärztliche Tätigkeiten werden nicht mehr delegiert, sondern auf ambulante Pflegedienste übertragen. Die ärztliche Kontrollverantwortung bleibt bestehen, wird jedoch an die realen Versorgungsbedingungen angepasst. Pflegefachpersonen tragen im Gegenzug eine eigenständige Durchführungsverantwortung nach aktuellem fachlichen Standard.

Zentrale Bedeutung haben Remonstrationsrechte und -pflichten, insbesondere bei fehlender eigener Kompetenz oder erkennbar fehlerhaften Anordnungen. Klare Grenzen bestehen bei Hygienevorgaben. Eine vollständige und zeitnahe Dokumentation ist haftungsrechtlich unverzichtbar und Grundlage weiterer Verordnungen. Fortbildung zu medizinischen und rechtlichen Fragen gewinnt daher weiter an Bedeutung.

Quelle:
rechtsdepesche.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.