Notfallreform: Krankenhäuser müssen Patientensteuerung, IT und KV-Kooperation neu organisieren

Die Notfallreform soll Notaufnahmen entlasten und Patienten gezielter steuern. Für Krankenhäuser bringt sie neue Pflichten bei INZ, Ersteinschätzung, Digitalisierung, Kooperation mit der KV und Vergütung…

22. April 2026
  • Politik

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 22. April 2026, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird.

Die Reform verlagert die Notfallversorgung auf ein verbindlich vernetztes Modell aus Krankenhaus, KV und digitaler Steuerung. Für geeignete Krankenhausstandorte heißt das: Sie müssen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) aufbauen und die Patientensteuerung organisatorisch, technisch und wirtschaftlich neu aufstellen. Ziel ist, Fehlsteuerungen zu verringern und Notaufnahmen gezielter für die Fälle zu nutzen, die dort tatsächlich versorgt werden müssen.

Kern des Modells ist das Integrierte Notfallzentrum mit drei festen Bestandteilen: Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentrale Ersteinschätzungsstelle. Diese Stelle entscheidet mit einem standardisierten, softwarebasierten Verfahren über Dringlichkeit und Versorgungsebene. Grundsätzlich trägt das Krankenhaus dafür die fachliche Verantwortung. Der erweiterte Landesausschuss legt die Standorte fest. Voraussetzung ist mindestens die Basisnotfallversorgung. Nach der Standortfestlegung müssen Krankenhaus und KV eine Kooperationsvereinbarung schließen.

Für das Krankenhausmanagement ergeben sich daraus klare Aufgaben. Es muss Flächen, Personal und Prozesse für die Ersteinschätzung aufbauen. Es muss digitale Schnittstellen für die Fallübergabe schaffen, die Telematikinfrastruktur nutzen und Versorgungskapazitäten in Echtzeit übermitteln. Fehlen Pädiatrie oder Psychiatrie am Standort, muss das Haus telemedizinische oder telefonische Konsile absichern.

Auch finanziell ändert sich die Logik. Die Reform sieht eine eigene Vergütung für die Ersteinschätzung und Zuschläge für besonders aufwändige Fälle in der Notaufnahme vor. Zugleich steigt der Druck auf Standorte ohne INZ: Ambulante Notfallbehandlungen werden dort künftig nur noch vergütet, wenn die Ersteinschätzung die Behandlung vor Ort bestätigt.

Quelle:
bundesgesundheitsministerium.de

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