Reformbedürftigkeit der GOÄ vom Bund bestätigt
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Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) passt nicht mehr zum medizinischen Leistungsgeschehen. Diese Aussage sei „unbestritten“ und es gelte sowohl bei den Leistungsbeschreibungen als auch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt…
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