Regelungen zur Beschleunigung der Entgeltverhandlungen
Aktuell müssen die Krankenhäuser die Pflicht zur Vorlage der Budgetunterlagen bis zum 31. Oktober 2023 für die Vereinbarungszeiträume bis zum Kalenderjahr 2021 beachten
- Ökonomie
RA Dr. Ulrich Trefz
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurden Fristen normiert, die zeitnahe Entgeltverhandlungen fördern sollen. Ziel ist die Stärkung der pflegesatzrechtlichen Grundsätze zur Beschleunigung des Verfahrens sowie der prospektiven Verhandlung. Bei den gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beschleunigung der Entgeltverhandlungen ist zu differenzieren zwischen gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Vorlage von Unterlagen zur Pflegesatzverhandlung, der Sanktionierung der Krankenhäuser durch Rechnungsabschläge bei Nichteinhaltung der Fristen, Regelungen zur materiellen Präklusion bei Anrufung der Schiedsstelle sowie einem ab dem Vereinbarungszeitraum 2026 geltenden Schiedsstellenautomatismus.
Aktuell müssen die Krankenhäuser die Pflicht zur Vorlage der Budgetunterlagen bis zum 31. Oktober 2023 für die Vereinbarungszeiträume bis zum Kalenderjahr 2021 beachten. Nur soweit es zur Beurteilung der Leistungen des Krankenhauses im Rahmen seines Versorgungsauftrags im Einzelfall erforderlich ist, können die Krankenkassen sodann innerhalb von sechs Wochen gemeinsam einmalig die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen und die Erteilung von Auskünften verlangen…
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