Regierung will die Krankenhausreform mit dem Geld der gesetzlich Krankenversicherten bezahlen

AOK-Bezirksrat fordert gerechte Finanzierung

7. Oktober 2024
  • Ökonomie
  • Politik


Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen die Versorgungsqualität in Krankenhäusern verbessert und die Vergütungsstrukturen reformiert werden. Doch auch nach der Anhörung letzte Woche im Gesundheitsausschuss lässt die Kritik am Gesetzentwurf nicht nach. Der Bezirksrat der AOK Stuttgart-Böblingen fordert effiziente und nachhaltige Strukturen und ein faires Finanzierungskonzept.

Aus Sicht des AOK-Bezirksrats, dem 15 Versicherten- und 15-Arbeitgervertreter angehören, ist die Krankenhausreform notwendig und wichtig. „Es geht schließlich darum, dass Patienten bestmöglich in den Krankenhäusern versorgt werden“, so Julia Friedrich, alternierende Vorsitzende des Bezirksrats. Trotz der Wichtigkeit und Dringlichkeit übt das Selbstverwaltungsgremium Kritik und hinterfragt, ob die geplante Reform die strukturellen Probleme im stationären Sektor lösen kann.

Hauptkritikpunkt ist der Transformationsfonds: Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) will damit Kliniken über einen Zeitraum von zehn Jahren mit insgesamt 50 Milliarden Euro unterstützen. Das Geld soll jeweils zur Hälfte aus Steuermitteln und aus dem Gesundheitsfonds (25 Milliarden Euro) fließen, also aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten. „Das ist ein völlig falscher Ansatz“, sagt Friedrich und führt als Begründung auf: „Die Modernisierung der Krankenhaus-Infrastruktur ist Aufgabe von Bund und Ländern und muss mit Steuermitteln finanziert werden – und nicht mit dem Geld der Beitragszahlenden.“

Sollten die Kosten dennoch auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgewälzt werden, dann muss die Last zumindest gerecht verteilt werden: „Die Kosten der Reform sollen fair von allen getragen werden, also auch von den Privatversicherten“, erklärt Julia Friedrich. Hintergrund: Jeder zehnte Krankenhaus-Patient ist ein Privatpatient. Somit würden die gesetzlich Krankenversicherten auch für die ärztliche Klinikbehandlung derer aufkommen, die sich nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen. „Das ist ungerecht und absolut nicht hinnehmbar, wenn die PKV im Finanzierungskonzept außen vor bleibt“, finalisiert Julia Friedrich die Forderung des AOK-Bezirksrats.

Quelle:

aok.de


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