Regiokliniken: Feste Pauschalen sollen Planungssicherheit bis 2029 garantieren
GKV-Spitzenverband, PKV und DKG haben die Vergütungsregeln für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen festgelegt. Ab 2027 gelten für Regiokliniken feste Strukturpauschalen und Sachkostenpauschalen, unkündbar bis Ende 2029…
- Ökonomie
GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine Vergütungsvereinbarung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) geeinigt. Die Regelungen gelten für eine dreijährige Einführungsphase von 2027 bis 2029 und sollen finanzielle Planungssicherheit beim Aufbau neuer Regiokliniken schaffen.
Die Vergütung basiert auf Datenanalysen des Institute for Health Care Business (hcb) und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer jährlichen Strukturpauschale sowie einer leistungsabhängigen Sachkostenpauschale. Im Jahr 2027 beträgt die Strukturpauschale 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett, bundesweit einheitlich. Hinzu kommen 95 Euro Sachkostenpauschale je Belegungstag. Die Vergütung ist auf maximal 50 stationäre Betten begrenzt.
Noch vor Ende der Einführungsphase sollen die Regelungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Bis Ende 2029 ist die Vereinbarung nicht ordentlich kündbar, wie das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz mitteilt.
Gesundheitsminister Clemens Hoch sieht in der Vereinbarung eine Grundlage für den Aufbau neuer Versorgungsstrukturen. Er betont, dass Regiokliniken regional unterschiedlich ausgestaltet werden sollen, da Rheinland-Pfalz verschiedene Regionen mit unterschiedlichen Versorgungsbedarfen habe. Laut DKG sollen die ersten SÜVs ab Januar 2027 in Betrieb gehen.
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