Regressforderung wegen zu teurer Arzneimittel

3. März 2020
  • Ökonomie

 Vertragsärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Patienten über rechtlich zulässige kostengünstige Möglichkeiten beim Bezug verordneter Arzneimitteln aufzuklären. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. März 2019 hervor (S 5 KA 1359/17) …

Quelle:

versicherungsjournal.de


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