Reinhardt: ‚Der Normalisierung des Suizids entgegenwirken‘
27. Februar 2020
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Berlin – Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „§ 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)“ erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens weiten Raum zugesprochen. Gleichwohl sieht es aber auch die Notwendigkeit für eine gesetzgeberische Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung. So weist das Gericht darauf hin, dass von einem unregulierten Angebot geschäftsmäßiger Suizidhilfe Gefahren für die Selbstbestimmung ausgehen können …
Quelle:
bundesaerztekammer.de

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