Rheinland-Pfalz: Weitere Versorgungsaufschläge für die Krankenhäuser möglich
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Krankenhäuser, in denen mit SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandelt werden, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 wurden die Versorgungsaufschläge eingeführt…
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