RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun

29. April 2020
  • Ökonomie

Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat in einer Ad hoc-Mitteilung am 18. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG (B. Braun) und in einer weiteren Ad hoc-Mitteilung am 20. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH Co. KGaA (Asklepios) informiert, jeweils gerichtet auf die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

Der Vorstand hat am 27. April 2020 beschlossen, dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem Einberufungsverlangen B. Braun teilweise, soweit er dieses als satzungs- und gesetzeskonform ansieht, insbesondere mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung über die Anregung zur Zahlung eines Abschlags auf den voraussichtlichen, voll ausschüttbaren Bilanzgewinn, stattzugeben und innerhalb der Annahmefrist …

Quelle:

rhoen-klinikum-ag.com


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