Saarlands neuer Krankenhausplan: Alle Standorte bleiben – doch die medizinischen Leistungen werden neu verteilt

Mit dem Krankenhausplan für die Jahre 2027 bis 2035 will das Saarland alle Standorte erhalten, spezialisierte Behandlungen aber deutlich stärker konzentrieren. Das Vorhaben wird durch eine Investitionsoffensive von über einer Milliarde Euro unterstützt. Die Krankenhausträger stimmen dem Konzept zwar grundsätzlich zu, sehen aber weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei der Finanzierung…

23. Oktober 2026
  • Politik

Mit dem Krankenhausplan 2027–2035 stellt das Saarland seine stationäre Versorgung auf eine neue Grundlage. Krankenhausstandorte sollen erhalten bleiben, spezialisierte Behandlungen werden jedoch deutlich stärker konzentriert. Bei Hüftendoprothesen sinkt die Zahl der vorgesehenen Standorte von zwölf auf acht, bei anderen komplexen Eingriffen noch stärker. Eine Investitionsoffensive von rund einer Milliarde Euro soll den Umbau unterstützen. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft sieht trotz des Planbeschlusses noch erhebliche Unsicherheiten bei Finanzierung und Leistungsgruppenzuweisung.

Keine Klinikschließungen – aber erhebliche Veränderungen

Am 20. Oktober 2026 hat der saarländische Ministerrat den Krankenhausplan für die Jahre 2027 bis 2035 beschlossen. Gesundheitsminister Magnus Jung stellte damit die zukünftige Versorgungsstruktur des Landes vor. Der Plan soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Vorgaben der bundesweiten Krankenhausreform auf Landesebene umsetzen.

Die zentrale Botschaft der Landesregierung lautet: Weitere Krankenhausstandorte sollen nicht geschlossen werden. Stattdessen werden medizinische Leistungen neu verteilt, Spezialisierungen ausgebaut und bisherige Doppelstrukturen reduziert.

Für die Krankenhäuser bedeutet dies einen grundlegenden Wandel. Nicht mehr das möglichst breite Leistungsangebot eines einzelnen Hauses steht im Vordergrund, sondern dessen definierter Versorgungsauftrag innerhalb der regionalen Krankenhauslandschaft. Grundlage dafür sind die Leistungsgruppen mit ihren Anforderungen an medizinische Qualität, Personal und technische Ausstattung.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums orientiert sich die Planung insbesondere am tatsächlichen Versorgungsbedarf, der medizinischen Qualität, der Erreichbarkeit und der personellen Leistungsfähigkeit.

Der Plan ist dabei ausdrücklich auf Veränderungen ausgelegt. Leistungsgruppenzuweisungen sollen regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.

Deutliche Konzentration bei komplexen Behandlungen

Wie weit die Neuordnung geht, zeigen die veröffentlichten Zahlen zur Verteilung spezialisierter medizinischer Leistungen.

Bei der Hüftendoprothetik reduziert sich die Zahl der vorgesehenen Krankenhausstandorte von zwölf auf acht. Das entspricht einem Rückgang um ein Drittel. Vergleichbare Konzentrationen sind bei der Knieendoprothetik sowie bei Revisionseingriffen an Hüft- und Knieendoprothesen vorgesehen.

Noch stärker fällt die Bündelung in anderen Leistungsgruppen aus. Für die spezielle Traumatologie wird die Zahl der Standorte um 62 Prozent reduziert. Bei Wirbelsäulen- und Lebereingriffen beträgt die vorgesehene Reduktion jeweils 60 Prozent.

Die Landesregierung verbindet damit die Erwartung, Behandlungen an spezialisierten Standorten mit ausreichender Erfahrung und entsprechender personeller Ausstattung zu bündeln. Gleichzeitig soll eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung in allen Landkreisen erhalten bleiben.

Für Patienten können sich dadurch allerdings längere Wege zu bestimmten planbaren Eingriffen ergeben. Ob die angestrebte Konzentration tatsächlich zu besseren Behandlungsergebnissen führt, wird sich erst anhand der späteren Versorgungsqualität und der tatsächlichen Erreichbarkeit bewerten lassen.

Neue Schwerpunkte in den Regionen

Besonders sichtbar wird die Neuordnung im Raum Saarbrücken. Das Klinikum Saarbrücken und das CaritasKlinikum sollen ihre medizinischen Angebote stärker aufeinander abstimmen. Planbare endoprothetische Eingriffe werden verstärkt beim CaritasKlinikum gebündelt, während sich gefäßchirurgische Leistungen stärker auf das Klinikum Saarbrücken konzentrieren.

Das Kreiskrankenhaus St. Ingbert soll seine Schwerpunkte insbesondere in der Orthopädie, Unfallchirurgie und Altersmedizin weiterentwickeln. Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg bleibt ein zentraler Standort für hochkomplexe medizinische Leistungen und universitäre Maximalversorgung.

Im Landkreis Neunkirchen konzentriert sich die allgemeine Akut- und Notfallversorgung auf das Diakonie Klinikum. Das Marienhaus Klinikum erhält eine spezialisierte Ausrichtung auf Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin.

Für den Landkreis St. Wendel sieht die Landesregierung Schwerpunkte in der Kardiologie, Neurologie, Endoprothetik und Geriatrie vor. Hochkomplexe Behandlungen sollen bei Bedarf in entsprechend spezialisierten Zentren erfolgen.

Im Landkreis Merzig-Wadern stehen neben der allgemeinen Akutversorgung insbesondere Neurologie, neurologische Frührehabilitation, Endoprothetik und Palliativmedizin im Mittelpunkt. Ergänzend verfolgt das Land die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Nordsaarland.

Saarlouis zeigt, wie weit die Neuordnung reicht

Ein besonders konkretes Beispiel ist die geplante Zusammenarbeit des Krankenhauses Saarlouis vom DRK und des Marienhaus Klinikums St. Elisabeth.

Ab 2028 soll das Marienhaus Klinikum die geburtshilfliche Versorgung in Saarlouis allein übernehmen. Gleichzeitig ist der Ausbau der Versorgung von Risikoschwangeren, Frühgeborenen und kranken Neugeborenen mit einem Perinatalzentrum Level 2 vorgesehen.

Das DRK-Krankenhaus konzentriert sich künftig auf andere Bereiche der Frauenheilkunde, insbesondere Urogynäkologie, gynäkologische Onkologie und Senologie.

Darüber hinaus soll am DRK-Krankenhaus die neurologische Frührehabilitation der Phase B aufgebaut werden. Damit würde dort die gesamte neurologische Versorgungskette von der Akutversorgung bis zur Nachsorge abgebildet. Die zertifizierte Stroke Unit am Marienhaus Klinikum bleibt unverändert bestehen.

Beide Krankenhausträger prüfen zusätzlich eine engere onkologische Zusammenarbeit bis hin zu einer möglichen gemeinsamen Zertifizierung als Onkologisches Zentrum.

Das Beispiel verdeutlicht den Ansatz der neuen Krankenhausplanung: Bestehende Standorte bleiben erhalten, übernehmen künftig aber stärker voneinander abgegrenzte medizinische Aufgaben. Welche Kliniken Leistungen abgeben müssen, nannte das Ministerium nicht. Die Zuteilung wird noch mit den Trägern abgestimmt.

Eine Milliarde Euro für den Strukturwandel

Die umfangreichen Veränderungen sollen durch eine deutlich ausgeweitete Investitionsförderung begleitet werden.

Nach Angaben von Minister Jung stehen in den nächsten zehn Jahren insgesamt eine Milliarde Euro bereit, davon weniger als 200 Millionen vom Bund. Die Gelder sollen als Zuschüsse an die Krankenhausträger fließen.

Gegenüber der bisherigen jährlichen Förderung von rund 32,5 Millionen Euro soll das Fördervolumen mindestens verdreifacht werden. Gleichzeitig kündigt das Land höhere Förderquoten an, um die finanziellen Eigenanteile der Krankenhausträger zu reduzieren. Eine entsprechende Förderrichtlinie befindet sich noch in Vorbereitung.

Zusätzlich verweist die Landesregierung auf eine weitere Milliarde Euro für den Neubau des Zentralgebäudes am Universitätsklinikum des Saarlandes.

Mit diesen Mitteln sollen bauliche Anpassungen, medizinische Infrastruktur und die organisatorischen Voraussetzungen der zukünftigen Krankenhausversorgung unterstützt werden.

Allerdings bleibt die Finanzierung des laufenden Krankenhausbetriebs davon zu unterscheiden. Investitionszuschüsse können notwendige Strukturveränderungen ermöglichen, ersetzen jedoch keine dauerhaft auskömmliche Vergütung der medizinischen Leistungen.

Krankenhausgesellschaft warnt vor ungelösten Finanzierungsfragen

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) begrüßt nicht vorbehaltlos alle Auswirkungen der neuen Planung. Bei ihrer Mitgliederversammlung am 20. Oktober machte sie deutlich, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser weiterhin schwierig sind.

SKG-Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs verwies insbesondere auf offene Fragen zu Mindestfallzahlen für Leistungsgruppen und onkochirurgische Eingriffe. Solange zentrale Vorgaben nicht abschließend geklärt seien, bleibe unsicher, ob die Krankenhausreform tatsächlich eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Versorgung ermöglichen könne.

Kritisch beurteilt die SKG auch die vorgesehene Vorhaltefinanzierung. Diese soll erst 2030 vollständig eingeführt sein. Die Krankenhausgesellschaft bemängelt insbesondere die weiterhin bestehende Abhängigkeit der Finanzierung von tatsächlich erbrachten Leistungen.

Der neu gewählte SKG-Vorsitzende Alexander Funk fordert darüber hinaus zusätzliche wirtschaftliche Unterstützung für die Kliniken. Die Krankenhausgesellschaft spricht sich unter anderem für einen Nothilfefonds und eine stärkere Investitionsförderung aus.

Damit wird der zentrale Zielkonflikt der Reform deutlich: Die Politik definiert die künftig benötigten medizinischen Versorgungsstrukturen. Ob diese unter den geltenden Finanzierungsbedingungen dauerhaft betrieben werden können, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab.

Medizincontrolling wird zum strategischen Steuerungsinstrument

Für Krankenhausmanagement und Medizincontrolling ergeben sich aus dem neuen Plan weitreichende Aufgaben.

Die Leistungsgruppenzuweisungen bestimmen maßgeblich, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus künftig innerhalb seines Versorgungsauftrags erbringen kann. Gleichzeitig müssen die dafür erforderlichen Qualitätsvoraussetzungen nachgewiesen und dauerhaft erfüllt werden.

Damit gewinnen die Analyse von Leistungsdaten, Fallzahlen, medizinischen Schwerpunkten und personellen Ressourcen weiter an Bedeutung.

Insbesondere bei einer Verlagerung von Leistungen zwischen Krankenhäusern reicht es nicht, ausschließlich die betroffenen Fallzahlen zu betrachten. Auch Veränderungen bei Erlösen, Deckungsbeiträgen, Fixkosten, Personalbedarf und der Auslastung gemeinsam genutzter Infrastruktur müssen in die wirtschaftliche Bewertung einfließen.

Für Standorte, die spezialisierte Leistungen verlieren, stellt sich die Frage, ob die verbleibenden Versorgungsaufträge eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage bilden. Umgekehrt benötigen Krankenhäuser, die zusätzliche Leistungen übernehmen, ausreichende personelle, räumliche und organisatorische Kapazitäten.

Das Medizincontrolling wird damit noch stärker zur Schnittstelle zwischen Krankenhausplanung, Medizinstrategie und wirtschaftlicher Unternehmenssteuerung.

Der Beschluss ist erst der Anfang

Mit dem Krankenhausplan 2027–2035 hat das Saarland wesentliche Weichen für seine zukünftige Versorgungsstruktur gestellt. Dass keine weiteren Standortschließungen vorgesehen sind, dürfte die politische Akzeptanz erleichtern.

Von entscheidender Bedeutung wird jedoch sein, wie die Zuweisung zu den Leistungsgruppen umgesetzt wird, ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und welche finanziellen Auswirkungen die neuen Versorgungsaufträge auf die einzelnen Krankenhäuser haben werden.

Hinzu kommen die noch nicht abschließend geklärten bundesrechtlichen Vorgaben und die zeitlich verzögerte Einführung der neuen Vorhaltefinanzierung.

Der neue Krankenhausplan beantwortet damit vor allem die Frage, welche medizinischen Leistungen künftig an welchen Standorten vorgesehen sind. Ob die Krankenhäuser diese Leistungen dauerhaft in der erforderlichen Qualität und wirtschaftlich tragfähig erbringen können, bleibt die entscheidende Bewährungsprobe der Reform.


Quellen:

Quelle:
medinfoweb.de

Medinfoweb
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