Sach- und Implantatkosten bleiben ungelöstes Problem der Hybrid-DRG 2026

Für 2026 stehen Umfang und Vergütung der Hybrid-DRG fest. Zwar nimmt die Differenzierung zu, doch Sach- und Implantatkosten bleiben pauschaliert. Vertreter des ZI sehen hier weiteren Reformbedarf…

23. Dezember 2025
  • Ökonomie

Die Ambulantisierung im deutschen Gesundheitssystem schreitet weiter voran. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November 2025 die Hybrid-DRG für das Jahr 2026 beschlossen. Insgesamt können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenhäuser künftig 69 Hybrid-DRG abrechnen. Neu ist eine stärkere Differenzierung nach Schweregraden, die auch bestehende Fallpauschalen weiter unterteilt.

Nach Angaben von Thomas Czihal vom Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung bleiben Sach- und Implantatkosten weiterhin Bestandteil der Pauschalen. Eine separate Abrechnung ist nicht vorgesehen. Demnach führt dies trotz verbesserter Schweregradlogik zu weiterhin unzureichender Abbildung individueller Kostenstrukturen.

Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies, dass Kostenrisiken bei materialintensiven Eingriffen bestehen bleiben. Die sektorengleiche Vergütung bietet laut ZI zwar Effizienzpotenziale, erfordert aber eine feinere Differenzierung zwischen Leistungen, um Vergütungsgerechtigkeit zu verbessern.

Czihal spricht sich für eine Aufteilung der Hybrid-DRG nach Schweregrad-Kategorien des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes sowie für eine Ausgliederung der Implantatkosten aus. Diese Punkte sollen 2026 im Fokus der gemeinsamen Selbstverwaltung stehen, um 2027 eine weiterentwickelte Vergütungsphase zu ermöglichen.

Quelle:
verbaende.com

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