Sachsen-Anhalt beschließt Rettungsdienstgesetz: Telenotarzt und Gemeindenotfallsanitäter werden landesweit zugelassen

Sachsen-Anhalt ermöglicht mit einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes den landesweiten Einsatz von Telenotärzten und Gemeindenotfallsanitätern, gestützt auf Pilotdaten aus drei Regionen…

22. Mai 2026
  • Politik

Der Landtag Sachsen-Anhalt hat das Rettungsdienstgesetz geändert und schafft damit die rechtliche Grundlage für den landesweiten Einsatz von Telenotärzten und Gemeindenotfallsanitätern. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) begründete die Reform mit steigenden Einsatzzahlen, wachsendem Fachkräftebedarf und höheren Anforderungen an medizinische Qualität.

Telenotärzte unterstützen Sanitäter von der Leitstelle aus, ohne vor Ort zu sein. Sie erhalten Vitaldaten in Echtzeit, etwa Blutdruck und EKG, und kommunizieren per Video mit der Besatzung des Rettungswagens. Bisher lief das Modell als Pilotprojekt in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle. Erste Daten zeigen, dass in 90 Prozent der Fälle, in denen ein Telenotarzt konsultiert wurde, Patienten nach abgeschlossener Behandlung vor Ort blieben oder ohne stationäre Einweisung versorgt wurden.

Gemeindenotfallsanitäter, bisher nur in den Landkreisen Wittenberg und Burgenlandkreis erprobt, sollen Patienten versorgen, die dringend Hilfe brauchen, aber nicht zwingend ins Krankenhaus müssen.

AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Die AfD forderte eine Zusammenführung von Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in einem Gesetz. Die Linke mahnte verbindliche Ausbildungsplanung, klare Finanzierungsregelungen und Schutz vor Aufgabenverschiebung zulasten des Rettungsdienstes an.

Quelle:
aerzteblatt.de

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