Sachsen-Anhalt verabschiedet neues Krankenhausgesetz

Mit dem neuen Landes-Krankenhausgesetz setzt Sachsen-Anhalt die Bundesreform vom 15. April 2026 um und ordnet die Krankenhausplanung im Land neu…

26. Juni 2026
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Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 24. Juni 2026 das Gesetz zur Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes verabschiedet. Es setzt das Krankenhausversorgungsgesetz des Bundes, das am 15. April 2026 als Krankenhausanpassungsgesetz in Kraft getreten ist, auf Landesebene um und passt das Verfahren der Krankenhausplanung an.

Zu den zentralen Regelungsbereichen gehören die Einführung und Zuweisung von Leistungsgruppen für somatische Krankenhäuser, eine präzisere Krankenhausplanung, die Digitalisierung des Antragsverfahrens sowie Anpassungen auf Basis bisheriger Planungserfahrungen.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betonte im Landtag, das Gesetz stärke Steuerungsfähigkeit, Planungssicherheit und Versorgungsqualität. Ziel sei eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Versorgung, auch in dünn besiedelten Gebieten.

Das Gesundheitsministerium hatte bereits im April 2025 als eines der ersten Bundesländer mit der kooperativen Planung gemeinsam mit den Krankenhäusern begonnen. Aktuell prüft der Medizinische Dienst die Strukturvoraussetzungen der Leistungsgruppen an den einzelnen Standorten. Die Ergebnisse werden mit dem ermittelten Versorgungsbedarf abgeglichen, verschiedene Planungsszenarien analysiert und schließlich ein Entwurf für einen neuen Krankenhausplan erarbeitet. Dieser muss vom Krankenhausplanungsausschuss genehmigt werden. Das Verfahren endet mit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhausstandorte.

Quelle:
sachsen-anhalt.de

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