Sachverständigenrat: Digitalisierung für Gesundheit

21. Juni 2021
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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (im Folgenden „der Rat“ oder „SVR“) hat gemäß § 142 Abs. 2 Satz 1 SGB V den Auftrag, „Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen“. Hiermit legt der Rat sein Gutachten 2021 „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ vor und erfüllt damit seine Aufgabe, Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen …

Quelle:

svr-gesundheit.de


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