Sauerstoffkontrolle abgeschaltet: Staatsanwaltschaft prüft versuchten Mord

Ermittlungen gegen eine Pflegekraft wegen manipulierter Überwachungsgeräte werfen Fragen zu Vorsatz, Verantwortung und Patientensicherheit auf…

26. Januar 2026
  • Pflege

Eine 53-jährige Pflegekraft aus einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis steht im Verdacht, während mehrerer Nachtschichten Pulsoxymeter bewusst außer Betrieb gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen dreifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung.

Hintergrund ist der Vorwurf, dass die Beschuldigte akustische und optische Alarme habe vermeiden wollen, um pflegerische Maßnahmen zu umgehen. Betroffen waren unter anderem Patienten im Wachkoma, bei denen die Sauerstoffüberwachung als unverzichtbar gilt. In mindestens zwei Fällen wurde eine kritische Unterversorgung festgestellt, ein weiterer Patient befand sich zeitweise in akuter Lebensgefahr. Nach einer unangekündigten Kontrolle durch die Einrichtungsleitung kamen die Vorgänge ans Licht. Neben der Festnahme ordneten die Ermittler eine Durchsuchung der Wohnräume an und verhängten ein vorläufiges Berufsverbot. Zentraler Punkt der weiteren Ermittlungen ist die rechtliche Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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