Schadensersatzpflichtig bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ohne sachlichen Grund
Denn das Landessozialgericht NRW hatte dazu im letzten Jahr entschieden, dass dann ein Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bestehen kann, wenn das Krankenhaus den Patienten ausweislich des Versorgungsauftrags hätte weiterbehandeln müssen
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- Ökonomie
Die Verlegung eines Krankenhauspatienten in ein anderes Krankenhaus, um dort weiter behandelt zu werden, verursacht oft Mehrkosten. Das kann zu Streitigkeiten mit den Kostenträgern führen. Denn das Landessozialgericht NRW hatte dazu im letzten Jahr entschieden, dass dann ein Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bestehen kann, wenn das Krankenhaus den Patienten ausweislich des Versorgungsauftrags hätte weiterbehandeln müssen…
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