Schlappe für Minister Laumann: Gericht rügt Berechnungsfehler bei Leistungsplanung
Erstmals konnten sich vier Kliniken erfolgreich gegen den NRW-Krankenhausplan wehren. In Eilverfahren erhielten sie vor Gericht Recht, darunter die Uniklinik Essen, die weiter Herztransplantationen durchführen darf. Gerügt wurden u. a. falsche Fallzahlberechnungen durch das Land.
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Vier Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben sich erfolgreich gegen den Entzug bestimmter Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform gewehrt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab den Eilanträgen statt. Besonders im Fokus steht die Uniklinik Essen, die ihre Herztransplantationen weiter durchführen darf. Die Richter betonten deren führende Rolle in Forschung und Lehre. In weiteren Fällen rügten sie fehlerhafte Fallzahlberechnungen durch das Land. Damit geraten die Feststellungsbescheide des Gesundheitsministeriums unter Druck. Insgesamt laufen aktuell 95 Klagen und 28 Eilanträge gegen die Umsetzung der Reform. Grundsätzlich sind die Entscheidungen Einzelfälle und betreffen nicht den Reformansatz selbst. Doch sie erhöhen den Druck auf das Land, bei der Umsetzung sorgfältiger vorzugehen. Die Hauptsacheverfahren stehen noch aus, doch der jurische Gegenwind wächst. Die ersten Risse im neuen Krankenhausplan sind deutlich sichtbar…
wdr.de

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