Schleswig-Holstein billigt Landesgesetz zur Umsetzung der Krankenhausreform

Das Kabinett in Schleswig-Holstein hat den Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz und Änderungen am Krebsregistergesetz beschlossen. Das Land bereitet damit die Umsetzung der Bundesreform und den Krankenhausplan 2027 vor…

22. April 2026
  • Politik

Schleswig-Holstein schafft die rechtliche Grundlage, um die Krankenhausreform des Bundes im Land umzusetzen. Das Kabinett hat dafür einen Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen am Krebsregistergesetz beschlossen. Das Land will damit den neuen Krankenhausplan 2027 vorbereiten und die stationäre Versorgung an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anpassen.

Der Entwurf fasst das Landeskrankenhausgesetz neu. Er reagiert auf die Vorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte, die Bundesreform greife tief in bestehende Versorgungsstrukturen ein. Sie verändere die Finanzierungslogik, setze neue strukturelle Bedingungen und schränke die planerischen Möglichkeiten der Länder deutlich ein.

Nach Angaben des Ministeriums laufen bereits Regionalgespräche mit Kliniken in sechs Versorgungsregionen. Diese Regionen ergänzen Kreise, Land und länderübergreifende Ebene als weitere Planungsebene. Die Gespräche sollen regionale Konzepte vorbereiten, die den jeweiligen Bedarfen im Rahmen des Bundesrechts entsprechen.

Der Entwurf ändert auch das Krebsregistergesetz. Fachliche und organisatorische Anpassungen sollen Abläufe weiterentwickeln und präzisere Datenschutzanforderungen festlegen. Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den strukturellen Voraussetzungen laufen noch bis Ende Juli 2026. Ab Herbst plant das Land Regionalkonferenzen. Zum 1. Januar 2027 soll die Zuweisung der Leistungsgruppen wirksam werden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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